Voraussetzungen
- Einholung der Genehmigung vor Beginn des Aushanges
- Sichtbarkeit des Impressums des Veranstalters
- Zeitraum:
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung und
1 Woche nach der Veranstaltung
Ausnahme: Verlängerung auf 2 Aushangzeiten bei Veranstaltungen über längeren Zeitraum möglich - Keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder diskriminierenden Inhalten
- Anbringung der Werbeanlagen, dass keine Gefährdung für Personen oder Sachen erfolgen kann
In der Richtlinie für das Anbringen von Werbeanlagen ist unter anderem der Geltungsbereich, die Genehmigungsvoraussetzungen und die Vorgehensweise bei Zuwiderhandeln geregelt.
Zuständige Personen
Puchebner Ursula
Sachbearbeiterin
Abteilung:IV/2 - Kundenbuchhaltung
+43 7472 601 - 298
u.puchebner@amstetten.at
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