Plakatierverordnung

Werbeanlagen

Voraussetzungen

  • Einholung der Genehmigung vor Beginn des Aushanges
  • Sichtbarkeit des Impressums des Veranstalters
  • Zeitraum:
    bis 4 Wochen vor der Veranstaltung und
    1 Woche nach der Veranstaltung
    Ausnahme: Verlängerung auf 2 Aushangzeiten bei Veranstaltungen über längeren Zeitraum möglich
  • Keine gesetzwidrigen, sittenwidrigen oder diskriminierenden Inhalten
  • Anbringung der Werbeanlagen, dass keine Gefährdung für Personen oder Sachen erfolgen kann

In der Richtlinie für das Anbringen von Werbeanlagen ist unter anderem der Geltungsbereich, die Genehmigungsvoraussetzungen und die Vorgehensweise bei Zuwiderhandeln geregelt.

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