Auf dieser Seite finden Sie alle Gemeindeabgaben der Stadtgemeinde Amstetten aufgelistet.
Einheitssatz für Aufschließungsabgabe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In dieser Verordnung wurde die Aufschließungsabgabe mit Wirksamkeit ab 1.10.2015 mit € 576,- festgesetzt.
Friedhofsgebühren
Zuständige Abteilung: I/3 – Personenstandswesen
VII – Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth
In der Friedhofsgebührenverordnung werden die Grabstellengebühren, die Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechts, die Beerdigungsgebühren, die Enterdigungsgebühren, sowie die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer (Kühlanlage) geregelt.
Gebrauchsabgabe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Gebrauchsabgabenverordnung ist der über den widmungsgemäßen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund geregelt. Darunter wird unter anderem das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Geschäftslokalen (Schanigärten), Warenausräumungen, Aufstellungen von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen, Erker, Abschlussterrassen und ähnliches, welche mindestens 15 cm über die Straßenfluchtlinie vorspringen, leuchtende Werbezeichen (Lichtreklame) und freistehende Schaukästen verstanden.
Grundsteuer
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In dieser Verordnung wird für die Berechnung des Jahresbeitrags der Grundsteuer der Hundertsatz (=Hebesatz) des Steuermessbetrages festgelegt.
Hundeabgabe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Hundeabgabenverordnung ist die Abgabe für das Halten von Hunden sowie Nutzhunden näher geregelt.
Jahrmarktgebühren
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Es werden in dieser Ordnung die Marktgebühren (=Standgebühren, Reservierungsgebühren) erläutert.
Kanalgebühren
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Kanalgebührenverordnung sind unter anderem die Einmündungsabgaben für die Anschlüsse an einen öffentlichen Mischwasserkanal, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Ergänzungsabgaben, Kanalbenützungsgebühren sowie Sonderabgaben geregelt.
Kommunalsteuer
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Die Kommunalsteuer muss der Arbeitgeber oder Selbstständige an die Gemeinde abführen. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.
Lustbarkeitsabgabe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe ist unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabe, die Abgabenbefreiungen und nähere Erläuterungen zum/r Abgabenpflichtigen geregelt.
Nächtigungstaxe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Die Nächtigungstaxe ist eine Abgabe im Zuge des Tourismusgesetzes. Im §12 des NÖ Tourismusgesetzes werden unter anderem die Abgabepflicht, Befreiungen, die Abgabehöhe und die Pauschalierung geregelt.
Beim Punkt “Tourismusstatistik Formular F-B1/2” werden Sie weitergeleitet zur Beherbergungsstatistik von Statistik Austria. Unter dem Punkt “Fragebogen/ Meldemöglichkeit” wird das Formular zum Download bereitgestellt.
Ortstaxe
Werbeanlagen
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Richtlinie für das Anbringen von Werbeanlagen sind unter anderem der Geltungsbereich, die Genehmigung, sowie die Maßnahmen bei Zuwiderhandeln geregelt.
Spielplatzausgleichsabgabe
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Verordnung wird die Festsetzung des Richtwertes für die Spielplatzausgleichsabgabe aufgrund der durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten für 1m² Grund im Wohnbauland verordnet.
Stellplatz – Ausgleichsabgabe für Fahrräder
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Die Stellplatz-Ausgleichszugabe für Fahrräder wurde mit 16. September 2015 für die KG Amstetten mit € 624,- und für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten mit € 498,- festgesetzt
Stellplatz – Ausgleichsabgabe für KFZ
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Die Stellplatz-Ausgleichszugabe wurde mit 16. September 2015 für die KG Amstetten mit € 6.070,- und für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten mit € 4.810,- festgesetzt.
Wasserabgabenordnung
Zuständige Abteilung: Stadtwerke Amstetten
In der Wasserabgabenordnung werden die Wasseranschlussabgaben, Ergänzungsabgaben, Sonderabgaben, Bereitstellungsgebühren, sowie die Wasserbezugsgebühren geregelt.
Wochenmarktgebühren
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
Es werden in dieser Ordnung die Marktgebühren (=Marktfläche, Abstellung Marktfahrzeug, Bereitstellung von Strom) näher beschrieben.
Vergnügungsabgabe für Spielautomaten
Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In der Verordnung der Vergnügungsabgabe werden die Abgaben in Bezug auf die Spielapparate, die Dartapparate und Ausnahmen der Abgabenverordnung näher beschrieben.
Zuständige Personen
Ebner Andreas
Stv. Referatsleiter
Abteilung:IV/2 - Kundenbuchhaltung
+43 7472 601 - 295
a.ebner@amstetten.at
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Tiefenwieser Margit
Stv. Abteilungsleiterin, Referatsleiterin
Abteilung:IV/2 - Kundenbuchhaltung
+43 7472 601 - 297
m.tiefenwieser@amstetten.at
Mehr zur Person
Stoiber Elisabeth
Sachbearbeiterin
Abteilung:IV/2 - Kundenbuchhaltung
+43 7472 601 - 296
e.stoiber@amstetten.at
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Wurz Christina
Abteilungsleiterin
Abteilung:VI - Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth
+43 7472 601 - 372
c.wurz@amstetten.at
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