Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.
Die Anmeldung des Hundes ist bei der Stadtgemeinde Amstetten schriftlich, mittels des zur Verfügung stehenden Anmeldeformulars oder über die Online-Plattform amtsweg.gv.at vorzunehmen. Wechselt der Hundehalter seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde oder verstirbt der Hund ist das Tier schriftlich abzumelden.
Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, die jeweils bis zum 15.02. des Kalenderjahres zur Zahlung fällig ist.
Die Abgabe beträgt
- für den Nutzhund € 6,54
- für den ersten Hund € 34,00
- für jeden weiteren Hund € 43,00
- für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes € 170,00
Bei Anmeldung des Hundes werden einmalig € 0,50 für die Hundemarke verrechnet. Ab 01.01.2022 gibt es die Möglichkeit eine Förderung zur Hundeausbildung zu beantragen.
Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes – ab 1. Juni 2023
Unter anderem sind folgende Maßnahmen neu vorgesehen:
- Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde (Ausnahmen: Jagdhunde, Behindertenhunde,…)
- Verpflichtender „NÖ Hundepass“ für Halterinnen und Halter vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023
Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes
Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage - Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung
€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden – für alle Hundehalterinnen und Hundehalter
Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde - Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
- Neue Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt
Zuständige Personen
Puchebner Ursula
Sachbearbeiterin
Abteilung:IV/2 - Kundenbuchhaltung
+43 7472 601 - 298
u.puchebner@amstetten.at
Mehr zur Person