VI – Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth
Meldezettel (PDF, 256 kB)
Formular downloaden
Meldezettel
Zutreffendes bitte ankreuzen ! Erläuterungen auf der Rückseite!
FAMILIENNAME (in Blockschrift), AKAD. GRAD (abgekürzt)
VORNAME lt. Geburtsurkunde (bei Fremden laut Reisedokument)
Familienname vor der e r s t e n Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft
Sonstiger Name (nach fremdem Namensrecht, z.B. Vatersname; siehe auch Rückseite)
GEBURTSDATUM
GESCHLECHT (siehe auch Rückseite)
männlich weiblich
divers inter offen
Sofern nicht zutreffend: keine Angabe
GESETZLICH ANERKANNTE KIRCHE ODER RELIGIONSGESELLSCHAFT/
BEKENNTNISGEMEINSCHAFT
GEBURTSORT lt. Reisedokument (bei österr. Staatsbürgern auch lt. Geburtsurkunde); Bundesland (Inland) und Staat (Ausland)
FAMILIENSTAND
ledig verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt
eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt verwitwet hinterbliebene(r) eingetragene(r) Partner(in)
STAATSANGEHÖRIGKEIT
Österreich anderer Staat Name des Staates:
REISEDOKUMENT bei Fremden
Art, z.B. Reisepass, Personalausweis: Nummer: Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde, Staat:
ANMELDUNG der
Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Ist diese Unterkunft Hauptwohnsitz? ja nein
wenn nein,
Hauptwohnsitz
bleibt in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Zuzug aus dem Ausland?
nein ja Name des Staates:
ABMELDUNG der
Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Sie verziehen ins Ausland?
nein ja Name des Staates:
Im Falle einer Anmeldung:
Unterkunftgeber (Name in Blockschrift, Datum und Unterschrift)
Datum und Unterschrift des/der Meldepflichtigen
(Bestätigung der Richtigkeit der Meldedaten) OESTERREICH.GV.AT/Meldezettel_2023111 Seite 1 von 2
Information für den Meldepflichtigen
1.Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldunginnerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
2.Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der erstenEheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft, ein allfälliger sonstiger Name,Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmershervorgehen, z. B. Reisedokument und Geburtsurkunde;
Sonstiger Name: Dabei handelt es sich um Namensbestandteile, die im österreichischenNamensrecht nicht vorkommen, wie zB. der Vatersname. Solche Namenszusätze sindim Feld „sonstiger Name“ zu erfassen.
Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde):Reisedokument (z. B. Reisepass);
wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer Wohnsitz“ wird,ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldungdes bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.
3.Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immerder Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel aufVollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behördeausgefertigt wird.
4.Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absichtniedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifftdiese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen alsHauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Fürden „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterienmaßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte,Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz derübrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrerErwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergartenbesuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist fürdie Eintragung in die „Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B.Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.
5.Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiterenWohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz-Zulassung) begründen kann.
6.Sofern die Daten des Meldepflichtigen bereits im Personenstandsregister erfasst sind (ist beiösterreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in der Regel immer der Fall) mussdie Angabe des Geschlechts mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmen.Seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus 2018 (G 77/2018-9) gibt es fürMenschen, deren Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht eindeutigmöglich ist, die Möglichkeit „inter“, „divers“ oder „offen“ im Personenstandsregistereinzutragen oder auch keine Angabe über das Geschlecht zu machen („keine Angabe“).
7.Wenn Sie sich zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaftbekennen, hat diese das Recht, vom Bürgermeister Ihre Meldedaten zu verlangen.Bekenntnisgemeinschaften kommt dieses Recht nicht zu. Angaben zur gesetzlichanerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder zur Bekenntnisgemeinschaft werdenausschließlich im lokalen Melderegister gespeichert.
Hinweis:Als EWR-Bürger oder Schweizer Bürger sind Sie verpflichtet, innerhalb von vierMonatenab Einreise in Österreich Ihren Aufenthalt auch bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde anzuzeigen, wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreichaufhalten. Sie müssen bei der örtlich zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaftoder Magistrat) eine Anmeldebescheinigung beantragen.
OESTERREICH.GV.AT/Meldezettel_2023111 Seite 2 von 2
VII – Ortsvorstehung Ulmerfeld – Hausmening – Neufurth
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Zutreffendes bitte ankreuzen ! Erläuterungen auf der Rückseite!
FAMILIENNAME (in Blockschrift), AKAD. GRAD (abgekürzt)
VORNAME lt. Geburtsurkunde (bei Fremden laut Reisedokument)
Familienname vor der e r s t e n Eheschließung/Eingetragenen Partnerschaft
Sonstiger Name (nach fremdem Namensrecht, z.B. Vatersname; siehe auch Rückseite)
GEBURTSDATUM
GESCHLECHT (siehe auch Rückseite)
männlich weiblich
divers inter offen
Sofern nicht zutreffend: keine Angabe
GESETZLICH ANERKANNTE KIRCHE ODER RELIGIONSGESELLSCHAFT/
BEKENNTNISGEMEINSCHAFT
GEBURTSORT lt. Reisedokument (bei österr. Staatsbürgern auch lt. Geburtsurkunde); Bundesland (Inland) und Staat (Ausland)
FAMILIENSTAND
ledig verheiratet in eingetragener Partnerschaft lebend geschieden Ehe aufgehoben oder für nichtig erklärt
eingetragene Partnerschaft aufgelöst oder für nichtig erklärt verwitwet hinterbliebene(r) eingetragene(r) Partner(in)
STAATSANGEHÖRIGKEIT
Österreich anderer Staat Name des Staates:
REISEDOKUMENT bei Fremden
Art, z.B. Reisepass, Personalausweis: Nummer: Ausstellungsdatum:
ausstellende Behörde, Staat:
ANMELDUNG der
Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Ist diese Unterkunft Hauptwohnsitz? ja nein
wenn nein,
Hauptwohnsitz
bleibt in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Zuzug aus dem Ausland?
nein ja Name des Staates:
ABMELDUNG der
Unterkunft in ...
Straße (Platz) bzw. Ort ohne Straßennamen
Haus Nr.
Stiege
Tür Nr.
Postleitzahl
Ortsgemeinde, Bundesland
Sie verziehen ins Ausland?
nein ja Name des Staates:
Im Falle einer Anmeldung:
Unterkunftgeber (Name in Blockschrift, Datum und Unterschrift)
Datum und Unterschrift des/der Meldepflichtigen
(Bestätigung der Richtigkeit der Meldedaten) OESTERREICH.GV.AT/Meldezettel_2023111 Seite 1 von 2
Information für den Meldepflichtigen
1.Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldunginnerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
2.Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:
Öffentliche Urkunden, aus denen Familien- und Vornamen, Familiennamen vor der erstenEheschließung bzw. Eingetragenen Partnerschaft, ein allfälliger sonstiger Name,Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Unterkunftnehmershervorgehen, z. B. Reisedokument und Geburtsurkunde;
Sonstiger Name: Dabei handelt es sich um Namensbestandteile, die im österreichischenNamensrecht nicht vorkommen, wie zB. der Vatersname. Solche Namenszusätze sindim Feld „sonstiger Name“ zu erfassen.
Unterkunftnehmer, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen (Fremde):Reisedokument (z. B. Reisepass);
wenn an der bisherigen Unterkunft aus dem Hauptwohnsitz ein „weiterer Wohnsitz“ wird,ist vor oder gleichzeitig mit Anmeldung des neuen Hauptwohnsitzes eine Ummeldungdes bisherigen Hauptwohnsitzes erforderlich.
3.Für den Inhalt des Meldezettels ist, unabhängig davon, wer den Meldezettel ausfüllt, immerder Meldepflichtige verantwortlich. Kontrollieren Sie daher bitte den Meldezettel aufVollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen, auch dann, wenn er von der Behördeausgefertigt wird.
4.Ihr Hauptwohnsitz ist an jener Unterkunft begründet, an der Sie sich in der Absichtniedergelassen haben, diese zum Mittelpunkt Ihrer Lebensbeziehungen zu machen; trifftdiese sachliche Voraussetzung auf mehrere Wohnsitze zu, so haben Sie jenen alsHauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem Sie das überwiegende Naheverhältnis haben. Fürden „Mittelpunkt der Lebensbeziehung“ sind vor allem folgende Bestimmungskriterienmaßgeblich: Aufenthaltsdauer, Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte,Ausgangspunkt des Weges zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte, Wohnsitz derübrigen, insbesondere der minderjährigen Familienangehörigen und der Ort, an dem sie ihrerErwerbstätigkeit nachgehen, ausgebildet werden oder die Schule oder den Kindergartenbesuchen, Funktionen in öffentlichen und privaten Körperschaften. Der Hauptwohnsitz ist fürdie Eintragung in die „Wählerevidenz“ sowie für verschiedene andere Rechtsbereiche (z. B.Kfz-Zulassung, waffenrechtliche Urkunden, Sozialhilfe) maßgeblich.
5.Bedenken Sie bitte, dass eine Änderung des Hauptwohnsitzes oder eines weiterenWohnsitzes auch noch weitere Mitteilungspflichten (z. B. Kfz-Zulassung) begründen kann.
6.Sofern die Daten des Meldepflichtigen bereits im Personenstandsregister erfasst sind (ist beiösterreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern in der Regel immer der Fall) mussdie Angabe des Geschlechts mit dem Eintrag im Personenstandsregister übereinstimmen.Seit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aus 2018 (G 77/2018-9) gibt es fürMenschen, deren Zuordnung zum männlichen oder weiblichen Geschlecht nicht eindeutigmöglich ist, die Möglichkeit „inter“, „divers“ oder „offen“ im Personenstandsregistereinzutragen oder auch keine Angabe über das Geschlecht zu machen („keine Angabe“).
7.Wenn Sie sich zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaftbekennen, hat diese das Recht, vom Bürgermeister Ihre Meldedaten zu verlangen.Bekenntnisgemeinschaften kommt dieses Recht nicht zu. Angaben zur gesetzlichanerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft oder zur Bekenntnisgemeinschaft werdenausschließlich im lokalen Melderegister gespeichert.
Hinweis:Als EWR-Bürger oder Schweizer Bürger sind Sie verpflichtet, innerhalb von vierMonatenab Einreise in Österreich Ihren Aufenthalt auch bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde anzuzeigen, wenn Sie sich länger als drei Monate in Österreichaufhalten. Sie müssen bei der örtlich zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaftoder Magistrat) eine Anmeldebescheinigung beantragen.
OESTERREICH.GV.AT/Meldezettel_2023111 Seite 2 von 2