Für HundebesitzerInnen stehen im Stadtgemeindegebiet 2 Hundefreilaufzonen zur Verfügung:
Ordnungsregeln
- In der Hundefreilaufzone dürfen Hunde ohne Maulkorb und Leine frei laufen. Der Zaun dient als Begrenzung. Er kann von größeren Hunden jedoch überwunden werden.
- Der/Die HundehalterIn – beziehungsweise jene Person, die beaufsichtigt – ist jederzeit für die Beherrschung des Tieres verantwortlich.
- Hundekot muss aus hygienischen Gründen unverzüglich entfernt werden. Abfalleimer stehen bereit.
- Von Hunden gegrabene Löcher sind wieder zu verschließen.
- Widmungswidrige Nutzungen sind nicht gestattet.
- Die Durchführung von organisierten Hundeabrichtekurse bedarf einer gesonderten Genehmigung.
- Wir bitten Sie, die Anlage schonend zu behandeln. Für allfällige Schäden an Personen, fremden Hunden oder Gegenständen haftet der/die HundehalterIn.
- Bitte nehmen Sie auf BesucherInnen und AnrainerInnen Rücksicht. Vermeiden Sie störenden Lärm. Ab 22 Uhr ist jeder Lärm einzustellen.