Voraussetzungen:
- Das Kind ist zum Zeitpunkt der gewünschten Kindergartenaufnahme mindestens 2,5 Jahre alt. Hinweis: Ab dem Kindergartenjahr 2024/25 ist die Aufnahme ab dem vollendeten 2. Lebensjahr möglich.
- Verpflichtendes Kindergartenjahr: Eltern, deren Kinder mit 1. September eines Jahres, den 5. Geburtstag haben, sind verpflichtet ihr Kind für den Kindergartenbesuch anzumelden
- Hauptwohnsitz des Kindes und von mindestens einem Erziehungsberechtigten in der Stadtgemeinde Amstetten
Die Kindergartenanmeldung erfolgt jeweils ca. Mitte Jänner eines Jahres, das Formular liegt der Weihnachtsausgabe der AmPULS bei, beziehungsweise erhalten Sie dieses auch beim Referat VIII/4 Bildung.
Die Eltern haben die Möglichkeit einen Wunschkindergarten anzugeben.
Die Zuweisung des Kindergartenplatzes erfolgt ca. Ende Mai eines Jahres, es gelten folgende Auswahlkriterien:
- Wunschkindergarten (sehr wichtiges Hauptkriterium)
- Alter des Kindes (sehr wichtiges Hauptkriterium)
- Arbeitstätigkeit der Eltern (sehr wichtiges Hauptkriterium)
- Ev. Geschwisterkinder im Kindergarten
- Bedarf an Nachmittagsbetreuung
- Wichtige persönliche Umstände für die Zuweisung eines Kindergartenplatzes
- Wohnortnähe
Kann im Wunschkindergarten kein Platz angeboten werden, wird ein Kindergartenplatz in einem anderen Kindergarten angeboten.
Die Kindergarten-Anmeldung für 2023/2024 ist nicht mehr möglich.
Kindergarten Nachmittagsbetreuung:
Zuständige Personen
Batmaz Sevda
Stv. Referatsleiterin
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 356
bildung@amstetten.at
Mehr zur Person
Moser Petra
Sachbearbeiterin
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 358
bildung@amstetten.at
Mehr zur Person
Mag. Gruber Hermann
Referatsleiter
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 351
bildung@amstetten.at
Mehr zur Person