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Nachmittagsbetreuung

Auf dieser Seite finden Sie gesammelt alle Informationen zu der Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten und in den Volks- und Mittelschulen der Stadtgemeinde Amstetten.

Nachmittagsbetreuung Kindergarten

Der Kindergartenbesuch ist in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr kostenlos.

Kindergärten mit Nachmittagsbetreuung

06.45-16.30 Uhr

06.45-17.00 Uhr

Diese wird direkt über die Kindergärten abgewickelt.

Die Elternbeiträge werden im Anmeldeformular aufgelistet.

Für Kinder, welche bereits den Kindergarten besuchen, ist, gemäß NÖ Kindergartengesetz, die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung per Beginn des Kindergartenjahres, ab 1. Dezember und ab 1. März eines Jahres möglich.

Kinder, welche für den Kindergarten angemeldet werden, erhalten die Verständigung mit der Kindergartenplatzzuweisung ca. Ende Mai und haben den Bedarf an Nachmittagsbetreuung im Juni des Jahres bekannt zu geben.

Per Termin 30. November und 28. Februar kann die Abmeldung von der Kindergarten-Nachmittagsbetreuung erfolgen.

Die Kosten für den Mittagstisch werden nach dem tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Im Sinne des Gruppenerlebnisses und der Gruppenzugehörigkeit ist das gemeinsame Einnehmen des Mittagessens, welches im Kindergarten zubereitet wird, günstig.

Nachmittagsbetreuung in den Volks- und Mittelschulen

Die Stadtgemeinde Amstetten bietet in allen Volksschulen und die Mittelschulgemeinde Amstetten bietet in allen Mittelschulen, eine ganztägige Schulform (in getrennter Abfolge = umgangssprachlich Nachmittagsbetreuung) an.

Die ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) umfasst die Verpflegung, die schulische Betreuungszeit (erledigen der Hausaufgaben und individuelles Lernen), Betreuung im Freizeitbereich in der Zeit ab Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.

Der Schüler/ die Schülerin kann mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten nach Ende der schulischen Betreuungszeit (Lernzeit), aber noch vor dem Ende der Nachmittagsbetreuung entlassen werden.

Die Betreuung erfolgt durch pädagogisch geschultes Personal (FreizeitpädagogInnen).

Nach dem Unterrichtsende nehmen die Kinder das Mittagessen ein; im Sinne des Gruppenerlebnisses und der Gruppenzugehörigkeit ist das gemeinsame Einnehmen des Mittagessens, welches in der Schule zubereitet wird, günstig. Die Kosten für den Mittagstisch werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.

Anschließend folgt die schulische Betreuungszeit, im Rahmen dieses Teiles werden die Aufgaben erledigt beziehungsweise besteht die Möglichkeit der individuellen Lernzeit. Die Verantwortung im Rahmen des schulischen Betreuungsteiles liegt bei dem jeweiligen Pädagogen der Schule.

Je nach Schulstandort, ab ca. 14.00 Uhr, beginnt der Freizeitbetreuungsteil und umfasst Spiel, Bewegung, Kreativität und soziales Lernen.

Ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) – Elternbeiträge

  • Der monatliche Elternbeitrag ist – nach zeitlicher Inanspruchnahme durch das Kind (Tage / Woche) – gestaffelt.
  • Die Höhe der Elternbeiträge entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
  • Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens ist eine Kostenreduzierung des Betreuungsbeitrages möglich.

Die Anmeldung für die ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) erfolgt im Zeitraum Ende Februar bis ca. 10. März eines Jahres, danach werden nur mehr Restplätze vergeben. Die Anmeldung erhalten Sie in der Schule des Kindes und beim Referat VIII/4 Bildung der Stadtgemeinde Amstetten.

 

„Aufsicht Warteklasse“

Für das Zustandekommen der „Aufsicht Warteklasse“ sind mindestens 10 Anmeldungen pro Schulstandort erforderlich, die Beaufsichtigung in der Warteklasse erfolgt -aus gesetzlichen Gründen- für eine Zeitdauer von maximal 50 Minuten nach dem Ende des Unterrichts. Eine Abmeldung von der „Aufsicht Warteklasse“ ist nicht möglich.

Ferienbetreuung

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