Auf dieser Seite finden Sie gesammelt alle Informationen zu der Nachmittagsbetreuung in den Kindergärten und in den Volks- und Mittelschulen der Stadtgemeinde Amstetten.
Nachmittagsbetreuung Kindergarten
Der Kindergartenbesuch ist in der Zeit von 07.00 bis 13.00 Uhr kostenlos.
Kindergärten mit Nachmittagsbetreuung
06.45-16.30 Uhr
- NÖ Landeskindergarten I, Schulstraße 34
- NÖ Landeskindergarten IV, Allersdorfer Straße 3
- NÖ Landeskindergarten VI, Anzengruberstraße 15
- NÖ Landeskindergarten VII A, Brandströmstraße 5
- NÖ Landeskindergarten VIII, Heidestraße 21, Greinsfurth
- NÖ Landeskindergarten IX, Bahnhofstraße 7, Mauer
- NÖ Landeskindergarten X, Kindergartenstraße 5, Ober-Neufurth
- NÖ Landeskindergarten XI, Kindergartenstraße 1, Hausmening
- NÖ Landeskindergarten XIII, Kaspar Brunner Straße 15
06.45-17.00 Uhr
Diese wird direkt über die Kindergärten abgewickelt.
Die Elternbeiträge werden im Anmeldeformular aufgelistet.
Für Kinder, welche bereits den Kindergarten besuchen, ist, gemäß NÖ Kindergartengesetz, die Anmeldung für die Nachmittagsbetreuung per Beginn des Kindergartenjahres, ab 1. Dezember und ab 1. März eines Jahres möglich.
Kinder, welche für den Kindergarten angemeldet werden, erhalten die Verständigung mit der Kindergartenplatzzuweisung ca. Ende Mai und haben den Bedarf an Nachmittagsbetreuung im Juni des Jahres bekannt zu geben.
Per Termin 30. November und 28. Februar kann die Abmeldung von der Kindergarten-Nachmittagsbetreuung erfolgen.
Die Kosten für den Mittagstisch werden nach dem tatsächlichem Verbrauch abgerechnet. Im Sinne des Gruppenerlebnisses und der Gruppenzugehörigkeit ist das gemeinsame Einnehmen des Mittagessens, welches im Kindergarten zubereitet wird, günstig.
Nachmittagsbetreuung in den Volks- und Mittelschulen
Die Stadtgemeinde Amstetten bietet in allen Volksschulen und die Mittelschulgemeinde Amstetten bietet in allen Mittelschulen, eine ganztägige Schulform (in getrennter Abfolge = umgangssprachlich Nachmittagsbetreuung) an.
- VS Preinsbacherstraße: 3300 Amstetten, Preinsbacherstraße 17
- VS Brandströmstraße: 3300 Amstetten, Elsa-Brändströmstraße 5
- VS Allersdorf: 3300 Amstetten, Allersdorferstraße 1
- VS Hausmening: 3363 Ulmerfeld-Hausmening, Josef-Hiebl-Straße 12
- MS Amstetten: 3300 Amstetten, Pestalozzistraße 2
- MS Mauer: 3362 Mauer, Hausmeninger Straße 6
- MS Hausmening: 3363 Hausmening, Winthalstraße 23
Die ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) umfasst die Verpflegung, die schulische Betreuungszeit (erledigen der Hausaufgaben und individuelles Lernen), Betreuung im Freizeitbereich in der Zeit ab Unterrichtsende bis 17.00 Uhr.
Der Schüler/ die Schülerin kann mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten nach Ende der schulischen Betreuungszeit (Lernzeit), aber noch vor dem Ende der Nachmittagsbetreuung entlassen werden.
Die Betreuung erfolgt durch pädagogisch geschultes Personal (FreizeitpädagogInnen).
Nach dem Unterrichtsende nehmen die Kinder das Mittagessen ein; im Sinne des Gruppenerlebnisses und der Gruppenzugehörigkeit ist das gemeinsame Einnehmen des Mittagessens, welches in der Schule zubereitet wird, günstig. Die Kosten für den Mittagstisch werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet.
Anschließend folgt die schulische Betreuungszeit, im Rahmen dieses Teiles werden die Aufgaben erledigt beziehungsweise besteht die Möglichkeit der individuellen Lernzeit. Die Verantwortung im Rahmen des schulischen Betreuungsteiles liegt bei dem jeweiligen Pädagogen der Schule.
Je nach Schulstandort, ab ca. 14.00 Uhr, beginnt der Freizeitbetreuungsteil und umfasst Spiel, Bewegung, Kreativität und soziales Lernen.
Ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) – Elternbeiträge
- Der monatliche Elternbeitrag ist – nach zeitlicher Inanspruchnahme durch das Kind (Tage / Woche) – gestaffelt.
- Die Höhe der Elternbeiträge entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular.
- Abhängig von der Höhe des Familieneinkommens ist eine Kostenreduzierung des Betreuungsbeitrages möglich.
Die Anmeldung für die ganztägige Schulform (Nachmittagsbetreuung) erfolgt im Zeitraum Ende Februar bis ca. 10. März eines Jahres, danach werden nur mehr Restplätze vergeben. Die Anmeldung erhalten Sie in der Schule des Kindes und beim Referat VIII/4 Bildung der Stadtgemeinde Amstetten.
„Aufsicht Warteklasse“
Für das Zustandekommen der „Aufsicht Warteklasse“ sind mindestens 10 Anmeldungen pro Schulstandort erforderlich, die Beaufsichtigung in der Warteklasse erfolgt -aus gesetzlichen Gründen- für eine Zeitdauer von maximal 50 Minuten nach dem Ende des Unterrichts. Eine Abmeldung von der „Aufsicht Warteklasse“ ist nicht möglich.
Ferienbetreuung
Zuständige Personen
Batmaz Sevda
Stv. Referatsleiterin
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 356
bildung@amstetten.at
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Moser Petra
Sachbearbeiterin
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 358
bildung@amstetten.at
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Mag. Gruber Hermann
Referatsleiter
Abteilung:VIII/4 - Bildung
+43 7472 601 - 351
bildung@amstetten.at
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