Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bestätigung dafür, dass für die angeführten Verlobten keine rechtlichen Ehehindernisse entgegenstehen und die Ehe geschlossen werden kann.
Bei einer Eheschließung im Ausland kann die zuständige Eheschließungsbehörde ein Ehefähigkeitszeugnis verlangen. Ebenso wenn in Österreich eine Ehe geschlossen wird, bei der ein bzw. beide Verlobte eine fremde Staatsbürgerschaft besitzen, kann ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt werden.
Der Antrag zur Ausstellung für österreichische StaatsbürgerInnen kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen. Ausländische StaatsbürgerInnen wenden sich an ihre zuständige Botschaft.
Zuständige Personen
Bühringer Friedrich, BA
Referatsleiter, Standesbeamter
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 410
f.buehringer@amstetten.at
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Furian Karin
Stv. Referatsleiterin, Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 411
k.furian@amstetten.at
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Wallner Carina
Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 412
c.wallner@amstetten.at
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