AllgemeinGesundheit
| 06.11.2023

Geflügelpest: Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten weist auf die allgemeine Meldepflicht bei Auffinden toter Wasser- oder Greifvögel hin (§ 4 Abs. 1 1. und 2. Satz Geflügelpest-Verordnung 2007): Jede Person, die tote Wasservögel oder tote Greifvögel auffindet, hat dies unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Der zuständige amtliche Tierarzt hat gegebenenfalls die Bergung verendeter Wasser- oder Greifvögel zu veranlassen und diese an das nationale Referenzlabor einzusenden.

Grund der Erinnerung an die Meldepflicht ist das Auffinden zweier toter Graugänse (Wildvögel), bei denen das H5N1 Virus nachgewiesen wurde. In unmittelbarer Nähe des Fundortes liegt der Tierpark Haag, in welchem in weiterer Folge ein Kranich an dem Virus verstorben ist. Seitens des Tierparks wird unter laufender Kontrolle der örtlichen Veterinärbehörde ein umfassendes Biosicherheitskonzept umgesetzt, wodurch vorerst von weiteren Maßnahmen abgesehen werden kann.

Mit dem Einbruch der kalten Jahreszeit in Österreich ist laut Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wieder mit dem vermehrten Auftreten der Geflügelpest zu rechnen, derzeit ist das gesamte Bundesgebiet als „Gebiet mit erhöhtem Risiko“ definiert (Geflügelpest-Verordnung 2007).

Geflügelhalter sind österreichweit verpflichtet, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und allfällige Verdachtsfälle unmittelbar der Behörde zu melden.
Nähere Informationen zur Geflügelpest können Sie der „Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit“, einem Serviceangebot des BMSGPK, entnehmen:

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