Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Hauptwohnsitz oder
Arbeitsplatz seit mindestens 12 Monaten beziehungsweise
Nachweis des Schulbesuchs seit mindestens 1 Schuljahr in Amstetten - Befristete Unterbringung in einer sozialen Einrichtung in Amstetten seit mindestens 6 Monaten
- Ausnahme: Hauptwohnsitz in Amstetten ist insgesamt mindestens 15 Jahre nachweisbar
- Zugeteilte Wohnung muss vom Wohnungswerber als Hauptwohnsitz verwendet werden
- Österreichischer Staatsbürger oder diesem gleichgestellt
- Aufenthaltsberechtigung in Anwendung asylrechtlicher Bestimmungen
- Staatsangehörigkeit eines anderen EWR-Mitgliedstaates
Bewertungskriterien
Die Reihung der Wohnungsansuchen erfolgt nach einem Punktesystem. Unter anderem wird die Wohnsituation (unmittelbare/ drohende Obdachlosigkeit, Gesundheitsgefährdung), Vormerkzeit bewertet. Des Weiteren wird auch Junges Wohnen, die Behinderung des Wohnungserwerbers oder eines Mitbewohners, sowie die Einkommensgrenzen berücksichtigt.
Das genaue Punktesystem, sowie die genauen Voraussetzungen und der genaue Ablauf werden in der Vergaberichtlinie von Gemeindewohnungen erläutert.
Zuständige Personen

Riahipour Omid
Sachbearbeiter
Abteilung:I/2 Wohnen
+43 7472 601 - 230
o.riahipour@amstetten.at
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Hornes Simone
Sachbearbeiterin
Abteilung:VI - Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth
+43 7472 601 - 373
s.hornes@amstetten.at
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