Zwischen 35 und 40 Einsätze erwarten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofs pro Winter. Neben händischer Schneeräumung, führen 8 Fahrzeuge Streu- und Räumungsarbeiten durch. Zusätzlich kümmern sich 11 Kleintraktoren um die städtischen Geh- und Radwege.
Das müssen Amstettnerinnen und Amstettner bei Schneefall beachten:
- Eigentümer (im Ortsgebiet) sind verpflichtet Gehsteige bzw. Gehwege von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Glatteis zu befreien (in einer Entfernung von bis zu 3 m entlang der Liegenschaft)
- Ist kein Gehsteig bzw. Gehweg vorhanden, ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu räumen.
- Ebenfalls sind Eigentümer dazu verpflichtet, Schneewächten oder Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude zu entfernen.
Bitte beachten Sie: Passieren Unfälle durch mangelnde Räumung, können HausbesitzerInnen für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.
Die Vorschriften im Wortlaut finden Sie in §93 Straßenverkehrsordnung (StVO).