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VOR-Schnupperticket

WAS ist das Schnupperticket?

Das Schnupperticket ist eine übertragbare Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte. Mit dem VOR-Schnupperticket MetropolRegion können genutzt werden:

  • VOR-Linien in der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland),
  • öffentlicher und privater Schienenverkehr,
  • Stadtverkehre und Verkehrsverbünde (inkl. Westbahn Amstetten-Wien)

Davon ausgenommen sind touristische Linien wie Waldviertelbahn, Schneebergbahn, Wachaubahn, Schafbergbahn, etc. Eine Fahrradmitnahme ist nicht inkludiert.

WER kann das Schnupperticket ausleihen?

Das VOR-Schnupperticket kann von allen volljährigen Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Amstetten gratis entlehnt werden. Das Ticket gilt nur für eine Person.

Bitte beachten Sie:
Bitte nutzen Sie für (Online-)Reservierung, Abholung bzw. Rückgabe das Angebot der für Ihren Wohnsitz zuständigen Servicestelle. Für den Ortsteil Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth sowie für den Ortsteil Mauer-Greinsfurth sind das die jeweiligen Ortsvorstehungen. Für das restliche Gemeindegebiet liegt die Zuständigkeit beim Bürgerservice im Rathaus.

Die Gratisentlehnung ist pro Person auf 2 Entlehnungstage pro Monat bzw. 5 Entlehnungen pro Jahr beschränkt. Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag.

WIE kann man das Schnupperticket ausleihen?

Das Schnupperticket kann max. 3 Monate vor der Ausleihung reserviert werden

  • beim Bürgerservice der Stadt Amstetten unter +43 7472 601 – DW 235 oder DW 237
  • beim Bürgerservice der Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth unter +43 7472 601 – DW 373 oder DW 371
  • beim „Meldeamt“ der Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth unter +43 7472 601 – DW 362 oder DW 364

  • über das Online-Reservierungssystem:

Bitte beachten Sie:
Reservierungen für das Wochenende und für Feiertage müssen bereits für den Vortag eingetragen bzw. angemeldet werden (z.B.: Nutzung für Samstag/Sonntag geplant – Reservierung ab Freitag)

WO bekomme ich das Schnupperticket?

Das reservierte Schnupperticket kann

  • im Bürgerservice der Stadt Amstetten während der Öffnungszeiten abgeholt werden. (Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 07:30 bis 16 Uhr, Freitag: 7:30 Uhr bis 12 Uhr)
  • im Bürgerservice der Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth während der Parteienverkehrszeiten abgeholt werden. (Öffnungszeiten Montag – Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)
  • im Büro „Meldeamt“ der Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth während der Parteienverkehrszeiten abgeholt werden. (Öffnungszeiten Montag – Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr)

Die Kartenabholung ist – sofern die Karte bereits verfügbar – am Vortag möglich.
Bei der Entlehnung werden die Übergabe des Schnuppertickets und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit einer Unterschrift bestätigt. Ein amtlicher Lichtbildausweis ist erforderlich.

Rückgabe des Schnuppertickets!

  • Die Rückgabe Stadt Amstetten hat bis spätestens 7:30 Uhr am Folgetag der
    Entlehnung in den Briefkasten in der Rathausstraße oder direkt im Bürgerservice zu
    erfolgen.
  • Die Rückgabe bei Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth hat bis spätestens 08:00 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den Amtspostkasten vor der OV oder im Bürgerservice in der OV zu erfolgen.
  • Die Rückgabe bei Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth hat bis spätestens 08:00 Uhr am Folgetag der Entlehnung in den Amtspostkasten vor der OV oder im Büro „Meldeamt“ in der OV zu erfolgen.

Was ist wenn?

  • Fahrkartenverlust: Ein Verlust oder Diebstahl muss vom Entleiher umgehend bei der Polizei angezeigt und beim Bürgerservice bzw. der zuständigen Ortsvorstehung bekannt gegeben werden.

    Dem Entlehnenden wird eine Pauschale von bis zu € 1.000,- verrechnet.

    Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher nicht für die nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird dem Fahrkarten-Nutzer eine Verspätungsgebühr von € 50,- Euro pro Fahrkarte/Tag verrechnet.

  • Inanspruchnahme nicht möglich: Es ist unverzüglich eine Stornierung im Online-Reservierungs-System vorzunehmen oder das Bürgerservice bzw. die zuständige Ortsvorstehung telefonisch zu verständigen.

  • Keine Abholung ohne Nennung von Gründen: Es steht der Stadtgemeinde Amstetten frei, den Nutzer für weitere Buchungen zu sperren und das Ticket einem anderen Bewerber zur Verfügung zu stellen.

Datenschutz

Sämtliche personenbezogene Daten werden ausschließlich zu dem mit dem VOR-Schnupperticket im Zusammenhang stehenden Bearbeitungsvorgänge genutzt und nach Ablauf eines Jahres ab letzter Entlehnung unwiderruflich gelöscht.

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