Trinkwasseruntersuchung

Privathaushalte, die ihren Wasserbedarf nicht ausschließlich aus dem öffentlichen Wasserleitungsnetz decken, sind verpflichtet, ihr Trinkwasser alle fünf Jahre untersuchen zu lassen.

Alle Gewerbetreibende sowie der Handel müssen, sofern sie Lebensmittel herstellen oder Mitarbeiter beschäftigen, einmal jährlich eine Untersuchung durchführen und der zuständigen Bezirkshauptmannschaft vorlegen.

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