Jeder Sterbefall ist innerhalb von 24 Stunden, spätestens am nächsten Werktag dem Standesamt anzuzeigen. Meist wird dieser Behördengang von einem Bestattungsunternehmen erledigt.
Benötigte Dokumente:
- Geburtsurkunde (bei Geburten vor dem 1. Jänner 1939 – Taufschein)
- Heiratsurkunde über die letzte Eheschließung
- Gegebenenfalls Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde bzw. Scheidungsurteil)
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Reisepass (bei Fremden)
- Nachweis akademischer Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes
Gebühr € 9,30 pro Urkunde
Zuständige Personen
Wallner Carina
Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 412
c.wallner@amstetten.at
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