Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird ausgestellt, wenn der/die AntragstellerIn den Hauptwohnsitz in Österreich hat und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Zuständig dafür ist jedes Standesamt beziehungsweise Evidenzstelle einer österreichischen Gemeinde.
Österreichische StaatsbürgerInnen, die keinen Hauptwohnsitz in Österreich haben, erhalten den Staatsbürgerschaftsnachweis bei der für ihren Wohnsitz im Ausland zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde.
Erforderliche Dokumente zur Ausstellung:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Nachweis akademischer Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes
- Ev. Verleihungsbescheid
Gebühr € 43,30 pro Staatsbürgerschaftsnachweis
Staatsbürgerschaftsnachweise für Neugeborene werden gleichzeitig mit den Geburtsurkunden ausgestellt, dieser ist bei der Erstausstellung gebührenfrei.
Zuständige Personen
Bühringer Friedrich, BA
Referatsleiter, Standesbeamter
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 410
f.buehringer@amstetten.at
Mehr zur Person
Furian Karin
Stv. Referatsleiterin, Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 411
k.furian@amstetten.at
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