Senior – ab wann?
- Alle Amstettner GemeindebürgerInnen, die auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung einen Ruhebezug, gleichgültig welcher Art, und weiters keinen Aktivbezug erhalten.
- Wenn kein Ruhebezug vorhanden, ab gesetzlich geregelten Pensionsalter
Kriterien
- SeniorIn
- Einkommen ist die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Pension, Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen aus Untervermietung oder Leibrente
- Bezug von Pflegegeld und Kriegsopferwitwenpension werden nicht zum Einkommen zugerechnet
- Teilnahme an Veranstaltungen ist, soweit in den Richtlinien nicht anders angegeben, kostenlos.
Seniorenpass
Um eine intensivere Betreuung älterer Menschen vornehmen zu können, wurde von der Stadtgemeinde Amstetten im Jahre 1997 die Sozialaktion „Seniorenclub“ gegründet und laufend den Bedürfnissen dieser Zielgruppe angepasst.
Ein wichtiger Teil davon ist der Amstettner Seniorenpass.
Voraussetzungen:
- persönlicher Antrag (Bitte Passfoto und Einkommensnachweis mitbringen)
Leistungsumfang:
- 8x je 1 freier Eintritt in den Amstettner Freizeit- und Sporteinrichtungen
- 2x je 1 Gutschein von je € 5,– für den ermäßigten Besuch von Kulturveranstaltungen
- 3x je 1 Taxi-Gutschein mit einer 50-prozentigen Ermäßigung
- 1x Gastrogutschein im Wert von 8 € (Kooperationspartner siehe unten)
- 10er-Fahrscheinblock für den City-Bus (SeniorInnen, deren Einkommen nicht mehr als 20% über dem Richtsatz der ASVG-Pension liegt)
Gültigkeit:
- unbegrenzt, solange der Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde ist
- Gutscheine: 1 Kalenderjahr
Verlängerung:
- keine Verlängerung notwendig
- jährliche Gutscheinabholung
- in der Abteilung I/2 Soziales und Wohnen,
bei der Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth und
bei der Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth
Gastrogutschein-Kooperationspartner
- Café-Bar Seitenblick – Preinsbacher Straße 2, 3300 Amstetten
- China-Restaurant Zheng – Linzer Straße 3, 3300 Amstetten
- Dahoam Cafe Restaurant Amstetten – Hauptplatz 16, 3300 Amstetten
- Danecker
- Filiale Amstetten – Viehdorfer Straße 1, 3300 Amstetten
- Filiale Allersdorf – Grillparzerstraße 2, 3300 Amstetten
- Filiale Bahnhof Amstetten – Graben 60, 3300 Amstetten
- Filiale Mauer – Hauptstraße 3, 3362 Mauer
- Filiale Greinsfurth – Carl-Benz-Straße 8-10, 3300 Greinsfurth
- Gasthaus Hilmbauer – Waidahammer 20, 3300 Amstetten
- Gasthof Kraus – Allersdorfer Platz 4, 3300 Amstetten
- Gasthof Berger – Ortsplatz 1, 3300 Greinsfurth
- Gasthof zur Rennbahn – Ybbsstraße 15, 3300 Amstetten
- HOFcafe – Wiener Straße 11, 3300 Amstetten
- Imbiss for friends 2020 OG – Eggersdorfer Straße 7, 3300 Amstetten
- Mian CaféBar – Hauptplatz 32, 3300 Amstetten
- Patzalt Gastronomie GmbH – Theaterrestaurant – Stadionstraße 12, 3300 Amstetten
- Schnitzlland – Eggersdorfer Straße 7, 3300 Amstetten
- Stadtbrauhof – Hauptplatz 14, 3300 Amstetten
- Wirt am Eck – Gasthaus zum Steinbock – Hauptplatz 47, 3300 Amstetten
Weihnachtsfeier
Voraussetzungen
- Alter bei Frauen vollendetes 60. Lebensjahr
- Alter bei Männer vollendetes 65. Lebensjahr
- Teilnahmeberechtigt sind jene SeniorInnen, die nicht mehr als 20 Prozent über dem Richtsatz der Mindestpension liegen.
- Den MindestpensionistInnen werden im Rahmen des Rahmenprogramms eine Geldspende übergeben.
begründete Ausnahmefällen (zum Beispiel Gesundheitskrise) kann die Feier entfallen und die Geldspende trotzdem ausgezahlt werden.
Freie Entscheidung bei der Art der Auszahlung – entweder Amstettner Gutscheinkarte oder in bar.
Seniorenurlaub
Von der Gemeinde werden gruppenweise Urlaubsaufenthalte an die TeilnehmerInnen der Aktion vergeben.
Urlaubsdauer pro Gruppe darf 2 Wochen nicht überschreiten.
Die Gemeinde sorgt
- für die Beförderung vom Wohnort zum Urlaubsort und zurück,
- für die Verpflegung und Unterkunft am Urlaubsort
- für die Betreuung der TeilnehmerInnen während des Aufenthales
Dem Bürgermeister obliegt
- die Auswahl des Urlaubsortes
- der Abschluss des Vertrages mit dem/ der BeherbergungsinhaberIn
- die Festlegung der Anzahl der AktionsteilnehmerInnen
- die Festlegung der Dauer des Urlaubsaufenthaltes
- die altersgemäße Einteilung der BewerberInnen
Die Teilnahme an Urlaubsaufenthalten im Rahmen dieser Aktion ist mehrmals möglich.
Die Betreuung am Urlaubsort hat in der Form zu erfolgen, dass nach Möglichkeit Veranstaltungen verschiedener Art (zum Beispiel Ausflüge, Gemeinschaftsabende und dergleichen) angeboten werden.
Beiträge
- BezieherInnen der gesetzlichen Mindestpension – Teilnahme kostenlos
- Bei höheren Einkommen muss ein Beitrag, welcher sich nach der Höhe des monatlichen Einkommens errechnet, geleistet werden.
- Die genaue Aufschlüsselung finden Sie in der Richtlinie Seniorenbetreuung unter Punkt B.
Zuständige Personen
Muttenthaller Barbara
Stv. Abteilungsleiterin
Abteilung:VII - Ortsvorstehung Ulmerfeld - Hausmening - Neufurth
+43 7472 601 - 362
b.muttenthaller@amstetten.at
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