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Seniorenangebote

Senior – ab wann?

  • Als SeniorInnen gelten alle Amstettner GemeindebürgerInnen, die sich im Ruhestand (Pension) befinden, keinen Aktivbezug erhalten und das 62. Lebensjahr vollendet haben.
  • Wenn kein Ruhebezug vorhanden, ab gesetzlich geregeltem Pensionsalter

Kriterien

  • SeniorIn
  • Einkommen ist die gesetzlich oder vertraglich vereinbarte Pension, Nebeneinkünfte, wie Mieteinnahmen aus Untervermietung oder Leibrente
  • Bezug von Pflegegeld und Kriegsopferwitwenpension werden nicht zum Einkommen zugerechnet
  • Teilnahme an Veranstaltungen ist, soweit in den Richtlinien nicht anders angegeben, kostenlos.

Seniorenpass

Um eine intensivere Betreuung älterer Menschen vornehmen zu können, wurde von der Stadtgemeinde Amstetten im Jahre 1977 die Sozialaktion „Seniorenclub“ gegründet und laufend den Bedürfnissen dieser Zielgruppe angepasst.

Ein wichtiger Teil davon ist der Amstettner Seniorenpass.

Voraussetzungen:

  • persönlicher Antrag (Bitte Passfoto und Einkommensnachweis mitbringen)

Leistungsumfang:

  • 7x je 1 freier Eintritt in den Amstettner Freizeit- und Sporteinrichtungen
  • 2x je 1 Gutschein von je € 5,– für den ermäßigten Besuch von Kulturveranstaltungen
  • 3x je 1 Taxi-Gutschein mit einer 50-prozentigen Ermäßigung
  • 10er-Fahrscheinblock für den Stadt-Bus (SeniorInnen, deren Einkommen nicht mehr als 20% über dem Richtsatz der ASVG-Pension liegt)

Gültigkeit:

  • unbegrenzt, solange der Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde ist
  • Gutscheine: 1 Kalenderjahr

Verlängerung:

Weihnachtsfeier

Voraussetzungen

  • Teilnahmeberechtigt sind jene SeniorInnen, die nicht mehr als 20 Prozent über dem Richtsatz der Mindestpension liegen.
  • Den MindestpensionistInnen erhalten im Rahmen der Weihnachtsfeier eine Weihnachtsgabe.
    In begründete Ausnahmefällen (zum Beispiel Gesundheitskrise) kann die Feier entfallen und die Weihnachtsgabe trotzdem ausgezahlt werden.
    Freie Entscheidung bei der Art der Auszahlung – entweder Amstettner Gutscheinkarte oder in bar.

Seniorenurlaub

Von der Gemeinde werden gruppenweise Urlaubsaufenthalte an die TeilnehmerInnen der Aktion vergeben.
Urlaubsdauer pro Gruppe darf 2 Wochen nicht überschreiten.

Die Gemeinde organisiert

  • die Beförderung vom Wohnort zum Urlaubsort und zurück,
  • die Verpflegung und Unterkunft am Urlaubsort
  • die Betreuung der TeilnehmerInnen während des Aufenthaltes

Dem Bürgermeister obliegt

  • die Auswahl des Urlaubsortes
  • der Abschluss des Vertrages mit dem/ der BeherbergungsinhaberIn
  • die Festlegung der Anzahl der AktionsteilnehmerInnen
  • die Festlegung der Dauer des Urlaubsaufenthaltes
  • die altersgemäße Einteilung der BewerberInnen

Die Betreuung am Urlaubsort hat in der Form zu erfolgen, dass nach Möglichkeit Veranstaltungen verschiedener Art (zum Beispiel Ausflüge, Gemeinschaftsabende und dergleichen) angeboten werden.

Beiträge

  • BezieherInnen der gesetzlichen Mindestpension – Teilnahme kostenlos
  • Bei höheren Einkommen muss ein Beitrag, welcher sich nach der Höhe des monatlichen Einkommens errechnet, geleistet werden.
  • Die genaue Aufschlüsselung finden Sie in der Richtlinie Seniorenbetreuung unter Punkt B.

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