Nach Auflösung der letzten Ehe durch Scheidung oder Tod besteht die Möglichkeit zur Wiederannahme eines früheren Familiennamens. Namensrechtliche Erklärungen für Kinder (bei Eheschließung der Eltern oder Wiederannahme eines früheren Familiennamens eines Elternteils) können beim Standesamt abgegeben werden. Zuständig dafür ist jedes Standesamt in Österreich.
Benötigte Dokumente
- Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der letzten Ehe
- Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
Gebühr € 20,70 Namensrechtliche Erklärung + € 9,30 Urkunde
Behördliche Änderungen von Vor- und/oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind nur bei österreichischen StaatsbürgerInnen, anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen möglich. Der Antrag ist bei der jeweiligen Bezirksverwaltungsbehörde zu stellen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an das Standesamt.
Zuständige Personen

Bühringer Friedrich, BA
Referatsleiter, Standesbeamter
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 410
f.buehringer@amstetten.at
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Furian Karin
Stv. Referatsleiterin, Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 411
k.furian@amstetten.at
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Wallner Carina
Standesbeamtin
Abteilung:I/3 - Personenstandswesen
+43 7472 601 - 412
c.wallner@amstetten.at
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