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Geburt

Ihr Kind ist im Landesklinikum Amstetten beziehungsweise im Gemeindegebiet von Amstetten, Ardagger, Oed-Öhling, St. Georgen/Ybbsfelde, Winklarn oder Zeillern geboren? Dann ist der Standesamtsverband Amstetten für die Ausstellung der Dokumente zuständig. Die Geburt ist innerhalb einer Woche anzuzeigen.

Für Kinder, die nicht in einer aufrechten Ehe geboren wurden, besteht die Möglichkeit persönlich am Standesamt die Vaterschaft anzuerkennen, den Familiennamen zu bestimmen und die gemeinsame Obsorge zu vereinbaren.

Im Rahmen der Neubeurkundung Ihres Kindes werden zwei Geburtsurkunden, der Staatsbürgerschaftsnachweis sowie die Meldebestätigung ausgestellt, diese sind gebührenfrei.
Für die Abholung vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin am Standesamt. Bei einem ehelichen Kind reicht ein Elternteil für die Abholung, bei einem unehelichen Kind müssen beide Elternteile am Standesamt erscheinen. Bitte einen Lichtbildausweis mitnehmen.

Benötigte Dokumente

Bitte senden Sie nach der Entbindung die angeführten Dokumente zur Vorbereitung der Urkunden per Email an: stadtamt@amstetten.at

Kind ehelich

  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern
  • Geburtsurkunden der Eltern (falls die Ehe im Ausland geschlossen wurde)
  • Nachweis akademischer Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes

Kind unehelich – beide Elternteile ledig/geschieden/verwitwet:

  • Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
  • Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter und des Vaters
  • Nachweis akademischer Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes
  • Falls Mutter/Vater geschieden – Heiratsurkunde und Scheidungsurteil
  • Falls Mutter/Vater verwitwet – Heiratsurkunde und Sterbeurkunde

Ausländische Staatsbürger

  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Falls Mutter geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde
  • Reisepass der Eltern
  • alle fremdsprachigen Urkunden im Original und mit beglaubigter Übersetzung
  • Nachweis akademischer Grade/Vorlage des Ing.-Dekretes
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