Identitätsnachweis Bürgerkatre Identidätsnachweis Idenditätsnachweis Identitätsnachwies

Bürgerkarte

Seitens des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird die Bürgerkarte durch die Handysignatur ersetzt. Alle ausgegebenen e-cards können seit 31.12.2019 nicht mehr als Bürgerkarte aktiviert werden. Bis zum Auslaufen oder Widerrufen des Signatur-Zertifikats bzw. bis zum allfälligen Austausch der Karte behalten bereits als Bürgerkarte aktivierte e-cards ihre Gültigkeit.

Im Verlauf 2022 wird auf den elektronischen Identitätsnachweis E-ID umgestellt, so wird eine Handy-Signatur als Empfehlung ausgesprochen, die dann weiterhin als E-ID verwendet werden kann.

zurück zur Service-Übersicht
Nach oben scrollen