Benützungsbewillignug Benüzungsbewiligung Benüzungsbewilligung Benützngsbewoöligung

Benützungsbewilligung öffent. Gemeindegrund

Schanigärten, Verkaufsstände, Infostände et cetera sind – sofern sie auf öffentlichem Gemeindegrund aufgestellt werden – bewilligungspflichtig. Um die Bewilligung ist schriftlich beim Referat IV/2 Kundenbuchhaltung anzusuchen.

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