Notwendige Beilagen:
- Befunde und Nachweise, welche im Bewilligungsbescheid gefordert wurden – bei Nichteinhaltung gilt dies als unvollständige Fertigstellungsanzeige und diese gilt gemäß §30 (4) NÖ Bauordnung 2014 als nicht erstattet!
Wichtiges:
- Durchgeführte anzeigepflichtige Abweichungen müssen gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014 angezeigt werden. In der NÖ Bauordnung 2014 finden Sie anzeigepflichtige Vorhaben.
Zuständige Personen
Wurz Christina
Abteilungsleiterin
Abteilung:VI - Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth
+43 7472 601 - 372
c.wurz@amstetten.at
Mehr zur Person
Wagner Desiree
Sachbearbeiterin
Abteilung:VI - Ortsvorstehung Mauer-Greinsfurth
07472/601-370
d.wagner@amstetten.at
Mehr zur Person
Brunner Silvia
Referatsleiterin
Abteilung:IX/2 - Baubehörde und GIS
+43 7472 601 - 260
s.brunner@amstetten.at
Mehr zur Person
Fuchs Eva
Sachbearbeiterin
Abteilung:IX/2 - Baubehörde und GIS
+43 7472 601 - 261
e.fuchs@amstetten.at
Mehr zur Person
Haslinger Gerlinde
Sachbearbeiterin
Abteilung:IX/2 - Baubehörde und GIS
+43 7472 601 - 264
g.haslinger@amstetten.at
Mehr zur Person
Kremser-Asavoae Raul
Stv. Referatsleiter
Abteilung:IX/2 - Baubehörde und GIS
+43 7472 601 - 263
r.kremser-asavoae@amstetten.at
Mehr zur Person
Mayrhofer Gerlinde
Sachbearbeiterin
Abteilung:IX/2 - Baubehörde und GIS
+43 7472 601 - 262
g.mayrhofer@amstetten.at
Mehr zur Person