Bauunterlage Baufertigstellugsmeldung Fertigstellungsmeldnug

Baufertigstellungsmeldung

Notwendige Beilagen:

  • Befunde und Nachweise, welche im Bewilligungsbescheid gefordert wurden – bei Nichteinhaltung gilt dies als unvollständige Fertigstellungsanzeige und diese gilt gemäß §30 (4) NÖ Bauordnung 2014 als nicht erstattet!

Wichtiges:

  • Durchgeführte anzeigepflichtige Abweichungen müssen gemäß § 15 NÖ Bauordnung 2014 angezeigt werden. In der NÖ Bauordnung 2014 finden Sie anzeigepflichtige Vorhaben.
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