§ 90 Straßenverkehrsordnung
Bei Beeinträchtigung des Straßenverkehrs bei Arbeiten auf und und neben der Straße muss eine Bewilligung eingeholt werden.
Da für diese Anträge Ermittlungen (z.B. Durchführung eines Lokalaugenscheines)
erforderlich sein können, ist der Antrag mindestens 14 Tage vor Baubeginn bei der
Stadtpolizei abzugeben oder per Mail an stadtpolizei@amstetten.at zu senden.
