Sommerjob Braktikum Pflichpraktikum Pragtikum praktigum

Ferialarbeit bzw. Pflichtpraktikum

Jeden Sommer können Jugendliche in viele Bereiche der Stadtgemeinde Amstetten hineinschnuppern. Dazu zählen die Verwaltung, die Kindergärten und Schulen sowie die Stadtpflege.

Die Stadtgemeinde bietet den Schülern, Schülerinnen und Studierenden einerseits die Möglichkeit im Rahmen ihrer Tätigkeit ein Ferialpraktikum zu absolvieren oder andererseits einer Ferialarbeit nachzugehen.

Ferialarbeit oder Pflichtpraktikum: Die Unterschiede

Ferialarbeit

Eine Ferialarbeit bietet die tolle Möglichkeit für Jugendliche, selbst erste Einblicke in die Arbeitswelt zu erhalten und dazu auch noch eigenes Geld damit zu verdienen. Zusätzlich knüpft man neue Kontakte und lernt den Arbeitsalltag in einzelnen Berufsfeldern kennen.

Pflichtpraktikum

Ein Pflichtpraktikum wird von Schülerinnen und Schüler oder Studentinnen und Studenten, die aufgrund schul- oder studienrechtlicher Vorschriften ein verpflichtendes Praktikum machen müssen, absolviert. Für ihren Schul- oder Studienabschluss ist der Nachweis eines betrieblichen Praktikums erforderlich. Der Lern und Ausbildungszweck steht im Vordergrund.

Allgemeine Hinweise

Ferial- bzw. Praktikumstätigkeiten können grundsätzlich nur in den Monaten Juli oder August in der Dauer von mindestens vier Wochen absolviert werden, ein Kalendermonat darf jedoch nicht überschritten werden. Bei Bedarf des Dienstgebers sind auch andere Monate möglich.

Bewerbungsdetails

Bewerbungen können im Zeitraum von 1. September bis 31. Jänner für den darauf folgenden Sommer eingebracht werden. Zu Beginn der Ferialtätigkeit muss das 15. Lebensjahr vollendet sein! (Stichtag: 01.06. des Ferialjahrs)

Die Einteilung der Ferial- und Pflichtpraktikant/innen erfolgt im Frühjahr des Ferialjahres. Zusagen erfolgen ausschließlich schriftlich. Traditionell ergeben sich nach der ersten Einteilung, aufgrund von Absagen, wieder freie Plätze. Die Zu- bzw. Absagen werden voraussichtlich im April des Ferialjahres versendet.

Ein Einsatz im bevorzugten Bereich oder Monat kann nicht garantiert werden. Dies gilt aufgrund vieler Anfragen insbesondere für allgemeine Bürotätigkeiten. Hier werden Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt, die eine Absolvierung eines Pflichtpraktikums, aufgrund von schul- oder hochschulrechtlichen Vorgaben benötigen.

Ein Einsatz im Bereich der Kindergärten bzw. im Jugendzentrum kann erst bei vollendetem 18. Lebensjahr und einer entsprechenden Ausbildung (BAfEP bzw. FH/Uni) erfolgen.

Mögliche Bereiche

  • Bürotätigkeit in den verschiedensten Abteilung der Stadtgemeinde
  • Stadtbücherei Amstetten
  • Kindergärten
  • Jugendzentrum
  • Reinigung der Schulen
  • Stadtpflege Amstetten (Tischlerei, Stadion, Waldbewirtschaftung)

Ab dem Jahr 2023 müssen Ferial- bzw. Praktikumsansuchen für die AVB Kultur & Freizeit GmbH (Naturbad, Heidebad, Sommermusical) und für die Stadtwerke Amstetten GmbH (Büro, Elektroinstallation, Stromverteilung) direkt bei den Betrieben eingebracht werden.

Bewerbungsmöglichkeiten

Per E-Mail an:

personal@amstetten.at

Postalisch an:

Stadtgemeinde Amstetten
Abt. VIII – Human Resource und Bildung
Rathausstraße 1
3300 Amstetten

Bürgermeister Christian Haberhauer mit Personalstadträtin OSR Doris Koch, Msc., Stadtamtsdirektorin Mag. Beatrix Lehner, Personaldirektor Markus Györök, MA und FerialpraktikantInnen im Rathaushof.
zurück zur Service-Übersicht
Nach oben scrollen