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Wahlen – allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen

In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es die Gemeindewahlbehörde, die die jeweilige Wahl durchführt. Die Gemeindewahlbehörde ist für die Vorbereitung, die Durchführung der Wahlhandlung und für die Beachtung der Bestimmungen des anzuwendenden Gesetzes zuständig.

Die Wahlberechtigten sind in Österreich in der für sie zuständigen Gemeinde in Wählerevidenzen erfasst. Anlässlich jeder Wahl wird auf Basis der Wählerevidenz ein aktuelles Wählerverzeichnis erstellt. In dieses kann im Einsichtszeitraum vor einer Wahl Einsicht genommen werden. Österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz geführt. ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicher) müssen einen Antrag auf Eintragung bzw. Verbleib in der Wählerevidenz stellen.

Das Wahlrecht wird von den Wahlberechtigten dort ausgeübt, wo sie ihren Hauptwohnsitz haben und in der Wählerevidenz eingetragen sind. Kann ein/e Wahlberechtigte/r am Wahltag das Wahllokal nicht aufsuchen, muss rechtzeitig, schriftlich oder persönlich, eine Wahlkarte beantragt werden.

Wahlberechtigt – Aktives Wahlrecht, liegt vor wenn Sie

  • spätestens mit Ablauf des Tages der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • Österreichische Staatsbürgerschaft und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • am Stichtag in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind

Die Gemeinde Amstetten ist in 19 Wahlsprengel eingeteilt. In jedem Wahlsprengel gibt es ein Wahllokal.

Wahlsprengel der Stadt Amstetten

Die Gemeinde Amstetten ist in 19 Wahlsprengel eingeteilt. In jedem Wahlsprengel gibt es ein Wahllokal. Alle Wahllokale haben von 07:00 bis 15:00 Uhr geöffnet. Eine Übersicht finden Sie unter dem Punkt “Aktuelle Wahlen”.

Wahlergebnisse in der Stadt Amstetten

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