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Gemeindeabgaben

Auf dieser Seite finden Sie alle Gemeindeabgaben der Stadtgemeinde Amstetten aufgelistet.

Einheitssatz für Aufschließungsabgabe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung
In dieser Verordnung wurde die Aufschließungsabgabe mit Wirksamkeit ab 1.10.2015 mit € 576,- festgesetzt.

Friedhofsgebühren

Zuständige Abteilung: I/3 – Personenstandswesen
VII – Ortsvorstehung Ulmerfeld-Hausmening-Neufurth

In der Friedhofsgebührenverordnung werden die Grabstellengebühren, die Gebühren für die Verlängerung des Benützungsrechts, die Beerdigungsgebühren, die Enterdigungsgebühren, sowie die Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle und der Leichenkammer (Kühlanlage) geregelt.

Gebrauchsabgabe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Gebrauchsabgabenverordnung ist der über den widmungsgemäßen Zweck hinausgehenden Gebrauch von öffentlichem Grund geregelt. Darunter wird unter anderem das Aufstellen von Tischen und Stühlen vor Geschäftslokalen (Schanigärten), Warenausräumungen, Aufstellungen von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen, Erker, Abschlussterrassen und ähnliches, welche mindestens 15 cm über die Straßenfluchtlinie vorspringen, leuchtende Werbezeichen (Lichtreklame) und freistehende Schaukästen verstanden.

Grundsteuer

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In dieser Verordnung wird für die Berechnung des Jahresbeitrags der Grundsteuer der Hundertsatz (=Hebesatz) des Steuermessbetrages festgelegt.

Hundeabgabe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Hundeabgabenverordnung ist die Abgabe für das Halten von Hunden sowie Nutzhunden näher geregelt.

Jahrmarktgebühren

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Es werden in dieser Ordnung die Marktgebühren (=Standgebühren, Reservierungsgebühren) erläutert.

Kanalgebühren

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Kanalgebührenverordnung sind unter anderem die Einmündungsabgaben für die Anschlüsse an einen öffentlichen Mischwasserkanal, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Ergänzungsabgaben, Kanalbenützungsgebühren sowie Sonderabgaben geregelt.

Kommunalsteuer

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Die Kommunalsteuer muss der Arbeitgeber oder Selbstständige an die Gemeinde abführen. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage.

Lustbarkeitsabgabe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Verordnung über die Erhebung einer Lustbarkeitsabgabe ist unter anderem die Bemessungsgrundlage, die Höhe der Abgabe, die Abgabenbefreiungen und nähere Erläuterungen zum/r Abgabenpflichtigen geregelt.

Nächtigungstaxe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Die Nächtigungstaxe ist eine Abgabe im Zuge des Tourismusgesetzes. Im §12 des NÖ Tourismusgesetzes werden unter anderem die Abgabepflicht, Befreiungen, die Abgabehöhe und die Pauschalierung geregelt.

Beim Punkt “Tourismusstatistik Formular F-B1/2” werden Sie weitergeleitet zur Beherbergungsstatistik von Statistik Austria. Unter dem Punkt “Fragebogen/ Meldemöglichkeit” wird das Formular zum Download bereitgestellt.

Werbeanlagen

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Richtlinie für das Anbringen von Werbeanlagen sind unter anderem der Geltungsbereich, die Genehmigung, sowie die Maßnahmen bei Zuwiderhandeln geregelt.

Spielplatzausgleichsabgabe

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Verordnung wird die Festsetzung des Richtwertes für die Spielplatzausgleichsabgabe aufgrund der durchschnittlichen Grundbeschaffungskosten für 1m² Grund im Wohnbauland verordnet.

Stellplatz – Ausgleichsabgabe für Fahrräder

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Die Stellplatz-Ausgleichszugabe für Fahrräder wurde mit 16. September 2015 für die KG Amstetten mit € 624,- und für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten mit € 498,- festgesetzt

Stellplatz – Ausgleichsabgabe für KFZ

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Die Stellplatz-Ausgleichszugabe wurde mit 16. September 2015 für die KG Amstetten mit € 6.070,- und für alle übrigen Katastralgemeinden des Gemeindegebiets der Stadtgemeinde Amstetten mit € 4.810,- festgesetzt.

Wasserabgabenordnung

Zuständige Abteilung: Stadtwerke Amstetten

In der Wasserabgabenordnung werden die Wasseranschlussabgaben, Ergänzungsabgaben, Sonderabgaben, Bereitstellungsgebühren, sowie die Wasserbezugsgebühren geregelt.

Wochenmarktgebühren

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

Es werden in dieser Ordnung die Marktgebühren (=Marktfläche, Abstellung Marktfahrzeug, Bereitstellung von Strom) näher beschrieben.

Vergnügungsabgabe für Spielautomaten

Zuständige Abteilung: IV/2 – Kundenbuchhaltung

In der Verordnung der Vergnügungsabgabe werden die Abgaben in Bezug auf die Spielapparate, die Dartapparate und Ausnahmen der Abgabenverordnung näher beschrieben.

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