Allgemein
| 02.08.2024

Waldbrandverordnung in Kraft

Seitens der Bezirkshauptmannschaft Amstetten wurde zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:

In den Waldgebieten des Bezirkes Amstetten sowie in deren
Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.


Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die
Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines
Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

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