Wirtschaft, Verkehr
| 18.05.2026

Sicherheit im Straßenverkehr: Neue, klare Regeln für E-Scooter

Ortsvorsteher Manuel Scherscher, Gemeinderat Bernhard Wagner, Stadtpolizeikommandant Manfred Raab, Lena Zechmeister, Gemeinderat Christoph Zechmeister, Stadtpolizist Raphael Dorn
Ortsvorsteher Manuel Scherscher, Gemeinderat Bernhard Wagner, Stadtpolizeikommandant Manfred Raab, Lena Zechmeister, Gemeinderat Christoph Zechmeister, Stadtpolizist Raphael Dorn

Immer wieder kommt es, im Zusammenhang mit E-Scootern, zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr und auf Gehwegen. Besonders durch zu hohe Geschwindigkeit, unachtsames Verhalten oder das Missachten geltender Vorschriften entstehen Risiken für E-Scooter-Lenker selbst sowie für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmende.

„Mit der neuen Regelung für E-Scooter wird ein klarer Schwerpunkt auf Sicherheit, Sichtbarkeit und die konsequente Einhaltung bestehender Regeln gelegt. Ziel ist es, ein geordnetes und sicheres Miteinander zu gewährleisten“, informiert Ortsvorsteher Manuel Scherscher gemeinsam mit den Gemeinderäten Bernhard Wagner und Christoph Zechmeister – alle drei im Zivilberuf Polizeibeamte – und der Stadtpolizei.

Ebenso weisen sie darauf hin: „E-Scooter sind praktisch, aber nur dann sicher, wenn sich alle an die Regeln halten und Rücksicht nehmen.“ Fehlverhalten wird konsequent geahndet.

Die neuen Regelungen beinhalten
) Helmpflicht für alle unter 16 Jahren.
) Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer Aufsichtsperson oder
mit einem gültigen Radfahrausweis fahren.
) Es dürfen keine zusätzlichen Personen am E-Scooter mitgenommen werden.
) Es müssen verpflichtend Radfahranlagen genutzt werden – sollte keine vorhanden sein,
ist die Straßenfahrbahn zu benutzen. Gehsteige bzw. Gehwege dürfen nicht befahren
werden.
) Die Promille-Grenze beträgt – wie beim PKW – 0,5 Promille.

E-Scooter müssen ausgestattet sein mit
) Klingel oder Hupe
) Bremsvorrichtung
) weißem Scheinwerfer nach vorne
) rotem Rücklicht nach hinten
) Rückstrahlern (vorne weiß, hinten rot, an den Seiten gelb)
) Verpflichtend sind ebenfalls Blinklichter an den Enden der Lenkstangen.

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